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17.09.2024

Die Hauptversammlung genehmigt die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Beschlüsse

17. September 2024 at 11:22

Die Hauptversammlung genehmigt die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Beschlüsse:

  • Einführung der Möglichkeit, dass die Teilnahme an Hauptversammlungen ausschließlich durch den von der Gesellschaft designierten Vertreter erfolgt.
  • Stärkung des Mehrheitsbeschlusssystems.
  • Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Durchführung einer Kapitalerhöhung.

Die Hauptversammlung der Reply S.p.A. [EXM, Star: REY] tagte heute in außerordentlicher Sitzung und genehmigte alle vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Beschlüsse:

Genehmigung des Vorschlags, die Möglichkeit einzuführen, dass die Teilnahme an Hauptversammlungen ausschließlich durch den von der Gesellschaft designierten Vertreter erfolgt.

Die außerordentliche Hauptversammlung hat in Übereinstimmung mit den Regelungen in Artikel 135-undecies. 1 des konsolidierten Finanzgesetzes (TUF) einschließlich der darauf folgenden Änderungen von Artikel 12 (Stimmrecht) der Satzung die Aufnahme der Möglichkeit in die Satzung beschlossen, dass die Teilnahme an Hauptversammlungen ausschließlich durch den von der Gesellschaft designierten Vertreter erfolgt.

Die Satzungsänderung gilt ab dem Datum der Eintragung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung im zuständigen Handelsregister.

Genehmigung des Vorschlags der Stärkung des Mehrheitsbeschlusssystems.

Die außerordentliche Hauptversammlung hat darüber hinaus die Stärkung des aktuell geltenden Mehrheitsbeschlusssystems mit darauf folgender Änderung von Artikel 12 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen.

Es wird daran erinnert, dass die Aktionäre der Gesellschaft, die nicht an der Genehmigung des entsprechenden Beschlusses mitgewirkt haben (also abwesend waren, sich enthalten oder dagegen gestimmt haben) („kündigende Aktionäre“) berechtigt sind, ihr Rücktrittsrecht laut Artikel 2437 des Zivilgesetzbuchs ab dem Datum der Eintragung des Beschlusses im zuständigen Handelsregister auf die im entsprechenden erläuternden Bericht beschriebenen Art auszuüben.

Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus die gegenständliche Satzungsänderung nicht wirksam wird, wenn die folgende auflösende Bedingung eintritt:

  • Der schlussendlich von Reply an die kündigenden Aktionäre zu zahlende Betrag überschreitet einen Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro.

Die Gesellschaft kann in jedem Fall auf die auflösende Bedingung verzichten, auch wenn sie erfüllt ist.

Schließlich wird daran erinnert, dass der Rücktritt - durch Aktionäre, die nicht an der Genehmigung des zugehörigen Beschlusses teilgenommen haben - ein Recht und keine Pflicht ist (und sie können daher entscheiden, ob sie es ausüben möchten oder nicht) und dass die Abfindungszahlung, die den kündigenden Aktionären zuerkannt wird, 130,956 Euro pro Aktie der Reply S.p.A. beträgt.

Weitere Informationen zur Ausübung des Rücktrittsrechts werden in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen bereitgestellt.

Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Kapitalerhöhung mit möglichem Aufgeld und der Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen, bis zu einem Höchstwert von 20 Prozent des Stammkapitals, nach Widerruf der vorherigen Ermächtigung vom 26. April 2021. 

Die Hauptversammlung hat die dem Verwaltungsrat am 26. April 2021 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Stammkapitals widerrufen und den Verwaltungsrat gemäß der Artikel 2443 und 2420-ter des Zivilgesetzbuchs für eine Höchstdauer von fünf Jahren ab dem Datum der außerordentlichen Hauptversammlung erneut bevollmächtigt, (i) das Stammkapital mit Zahlung eines etwaigen Aufgeldes und auch der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts laut Artikel 2441 Absätze 4 und 5 des Zivilgesetzbuchs bis zum Höchstwert von 20 Prozent des Stammkapitals zu erhöhen und (ii) in einer oder mehreren Tranchen, also schrittweise, Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die es ermöglichen, neue Aktien zu zeichnen.

Die Hauptversammlung hat in der Folge beschlossen, die Artikel 5 (Kapital) und 6 (Aktien und Anleihen) der Satzung zu ändern.

Der gekürzte Abstimmungsbericht, das Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung und die aktualisierte Satzung werden innerhalb der von den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen vorgesehenen Fristen zur Verfügung gestellt.

Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung, die italienische Version hat Vorrang

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