Der Verwaltungsrat ist das gesetzliche Leitungsorgan des Unternehmens und ausgestattet mit allen Vollmachten im Hinblick auf die ordentliche und außerordentliche Vertretung des Unternehmens. Dem Verwaltungsrat obliegt vor allem die Durchführung der Management- und Kontrollfunktionen in Bezug auf die allgemeine Tätigkeit des Unternehmens und der Tochtergesellschaften.
Der Verwaltungsrat überträgt die Befugnisse an die Geschäftsführer und den Vorstand und widerruft diese. Derzeit besteht der Verwaltungsrat aus zehn (10) Mitgliedern, von denen fünf (5) operative Aufgaben haben und vier (4) nicht-leitende Angestellte. Die Nominierung und der Ersatz von Verwaltungsratsmitgliedern werden durch ein Listenverfahren geregelt.
Vorsitzender und geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Mario Rizzante
Geschäftsführendes
Tatiana Rizzante
Operative Verwaltungsratsmitglieder
Filippo Rizzante
Marco Cusinato
Elena Maria Previtera
Daniele Angelucci (1)
Patrizia Polliotto (1) (2) (3)
Domenico Giovanni Siniscalco (1) (2)
Secondina Giulia Ravera (1) (2)
Federico Ferro Luzzi (1) (2)
(1) Verwaltungsratsmitglied ohne operative Zuständigkeit
(2) Unabhängiges Verwaltungsratsmitglied, gemäß Corporate Governance Kodex
(3) Lead independent director
Verwaltungsratssekretärin
Andrea Gottardo
Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Gesetze und der Satzung und hat die Funktion der Kontrolle der Unternehmensführung, wie gesetzlich vorgesehen.
Vorsitzender
Ciro Di Carluccio
Prüfungsausschussmitglieder
Piergiorgio Re
Donatella Busso
Der Verwaltungsrat hat vier interne Ausschüsse mit Untersuchungs-, Vorschlags- und Beratungsfunktion eingerichtet:
den Kontroll- und Risikoausschuss,
den Vergütungsausschuss,
den Ausschuss für verbundene Parteien,
den Nachhaltigkeitsausschuss.
DER KONTROLL- UND RISIKOAUSSCHUSS
Der Kontroll- und Risikoausschuss setzt sich derzeit aus dem nicht geschäftsführenden und unabhängigen Direktor Federico Ferro-Luzzi und dem nicht geschäftsführenden Direktor Daniele Angelucci zusammen; den Vorsitz hat Patrizia Polliotto, der leitende unabhängige Direktor.
Die Mitglieder haben aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung sowie in dem Geschäftsfeld, in dem die Gesellschaft tätig ist, angemessenes Wissen und Fachkenntnisse im Risikomanagement erworben.
Der Kontroll- und Risikoausschuss wird auch als Referenzausschuss für Zwecke des Verfahrens für verbundene Transaktionen bezeichnet.
Der Kontroll- und Risikoausschuss ist verantwortlich für:
Bewertung der korrekten Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze und ihrer Kohärenz zum Zweck der Erstellung des Konzernabschlusses in Absprache mit dem für die Erstellung der Rechnungslegungsunterlagen der Gesellschaft zuständigen Manager und nach Anhörung des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses;
Bewertung der Angemessenheit periodischer, finanzieller und nichtfinanzieller Informationen, um sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell, die Unternehmensstrategien und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und Leistung des Konzerns korrekt dargestellt werden;
Prüfung des Inhalts periodischer, nichtfinanzieller Informationen, die für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem relevant sind;
das Äußern von Meinungen zu bestimmten Aspekten im Zusammenhang mit der Identifizierung wichtiger Geschäftsrisiken und Unterstützung der Einschätzungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats in Bezug auf das Management von Risiken, die sich aus ungünstigen Ereignissen ergeben und Tatsachen, von denen der Rat Kenntnis erlangt hat;
Prüfung der von der Internen Revision erstellten Zwischenberichte und Berichte von besonderer Relevanz;
Überwachung der Unabhängigkeit, Angemessenheit, Wirksamkeit und Effektivität der internen Revisionsfunktion;
die Beauftragung der Internen Revisionsfunktion gegebenenfalls mit der Durchführung von Überprüfungen in bestimmten Betriebsbereichen unter Benachrichtigung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses;
Berichterstattung an den Vorstand, zumindest anlässlich der Genehmigung des Halbjahres- und Jahresabschlusses, über die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.
DER VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Der Verwaltungsrat hat einen internen Vergütungsausschuss eingerichtet, der sich derzeit aus dem nicht geschäftsführenden und unabhängigen Verwaltungsratsmitglied Ing. Secondina Giulia Ravera und dem nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied Daniele Angelucci zusammensetzt und in dem Prof. Domenico Siniscalco, nicht geschäftsführendes und unabhängiges Verwaltungsratsmitglied, den Vorsitz führt; alle Mitglieder des Ausschusses verfügen als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder in Unternehmen, einschließlich börsennotierter Unternehmen, von erheblicher Größe über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Vergütungspolitik.
DER AUSSCHUSS FÜR TRANSAKTIONEN MIT VERBUNDENEN PARTEIEN
Der Verwaltungsrat hat einen internen Ausschuss für Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen eingerichtet, der sich aus dem nicht geschäftsführenden und unabhängigen Direktor Federico Ferro-Luzzi und dem nicht geschäftsführenden Direktor Daniele Angelucci zusammensetzt und von der führenden unabhängigen Direktorin Patrizia Polliotto geleitet wird.
DER NACHHALTIGKEITSAUSSCHUSS
Der Nachhaltigkeitsausschuss setzt sich aus dem CEO, Ingenieurin Tatiana Rizzante, den unabhängigen Direktoren Prof. Domenico Siniscalco und Ingenieurin Secondina Ravera zusammen; der Ausschuss wird vom CFO als technisches Sekretariat koordiniert und vom ESG-Team des Unternehmens als operative Unterstützung unterstützt.
Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist verantwortlich für die Überprüfung, dass die Bücher des Unternehmens ordnungsgemäß geführt sind und alle Geschäftsvorgänge korrekt abgebildet werden. Die Wirtschaftsprüfer überprüfen ebenfalls, dass der Einzel- und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben und dass sie im Einklang mit den geltenden Vorschriften aufgestellt werden.
Die Hauptversammlung vom 19. April 2019 hat die Ernennung von PricewaterHouse Coopers S.p.A. als unabhängigen Abschlussprüfer der Gesellschaft für den Neun-Jahres-Zeitraum von 2019 bis 2027 gebilligt. Das Mandat umfasst die Prüfung des Einzelabschlusses, des Konzernabschlusses und des verkürzten Halbjahreskonzernabschlusses.